Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden, da in Deutschland Friedhofszwang herrscht.

Die Erdbestattung - Die verstorbene Person wird in einem Sarg in ein Wahl- oder Reihengrab der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine weitere Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.